
Ombudsstelle
Der Pferdesport sollte ein Ort sein, an dem alle im Sport involvierten Personen, wie Sportler, Betreuer und Funktionäre Sportsgeist, Verbundenheit, Leistung und Freude in der Partnerschaft mit dem Pferd erleben können.
Alle, die in unserem Sport involviert sind, sollten sicher sein und mit Respekt behandelt werden. Leider kann es vorkommen, dass einzelne Personen die Grenzen überschreiten und schikanöses oder missbräuchliches Verhalten an den Tag legen, was verheerende Folgen haben kann.
Es ist nicht immer leicht zu verstehen, wo Grenzen liegen, wann man Nein sagen sollte und wie man Hilfe in Anspruch nimmt.
Diese Hilfe möchte die OETG geben, durch umfassende Informationen, Anleitungen und Unterstützung bei der Prävention, Identifizierung und Behandlung von Belästigungsfällen und Anfeindungen im Zuge der Funktionärstätigkeit.
Im Leitbild der OETG ist auch festgehalten, dass vor allem die Vorstandsmitglieder bei Bedarf als MediatorInnen für Konflikte im Umfeld der Ausübung der Funktionärstätigkeit zur Verfügung stehen.
Eine Beleidigung ist eine Straftat. Eine Strafanzeige wegen Beleidigung ist ebenfalls möglich, wobei hier die Hilfe eines Rechtsanwalts ratsam ist.
Sofortmaßnahmen am Turnierort
- Turnierleitung und Turnierbeauftragten informieren:
Melden Sie die Beschimpfung umgehend der Turnierleitung und dem Turnierbeauftragten. Der Turnierleiter kann den Betreffenden sofort von der Veranstaltung ausschließen, wenn die Beschimpfung als schwerwiegender Verstoß gewertet wird, siehe auch § 30.5. ÖTO - Dokumentieren:
Festhalten, wer Sie wann und wie beschimpft hat. Sichern Sie möglichst Beweise wie Zeugen, Fotos oder Videos. - Meldung an den Verband
Informieren Sie den zuständigen Landesverband und/oder OEPS schriftlich und sorgen Sie dafür, dass der Vorfall im Turnierbericht erwähnt wird. Setzten sie auch den zuständigen Richtereferenten in Kenntnis. Siehe dazu auch ÖTO, Abschnitt C
Regelung der Befangenheit laut Richterregulativ
